VGH-Urteil beanstandet nur fehlenden Verfahrensschritt

25. November 2011

Die Stadt Augsburg bereitet ab jetzt die erneute Auslegung des Bebauungsplans zum Königsplatz vor. Damit wird der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) beanstandete fehlende Verfahrensschritt nachgeholt. Vorausgesetzt der Stadtrat stimmt zu, kann der Bebauungsplan Anfang des Jahres 2012 neu in Kraft treten. Zeitliche Verzögerungen werden so vermieden.
Der Bebauungsplan zum Königsplatz war wegen eins formalen Fehlers vom VGH beanstandet worden. Nach seiner Auffassung hätte der Bebauungsplan vor dem abschließenden Satzungsbeschluss nochmals ausgelegt werden müssen. Grund dafür ist, dass die Planungen dahingehend geändert wurden, um die räumlichen Verhältnisse für die im vorangegangenen Bürgerentscheid geforderte vorsorgliche Entlastungsstraße (»Bypass« für Notfallsituationen) zu schaffen. Dieses wird erkennbar durch die geringfügige Verschiebung der Lage der Baumreihe beim Ihle-Café. »Es bleibt dabei: die Beanstandung durch den VGH betrifft einen Verfahrensschritt, der jederzeit nachholbar ist und von der Stadt auch nachgeholt wird«, so Baureferent Gerd Merkle. »Erfreulich ist, dass weitere von den Antragstellern vorgebrachte Argumente gegen die Planung vom Gericht nicht beachtet wurden.«

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