VGH-Urteil beanstandet nur fehlenden Verfahrensschritt

Stadt legt Bebauungsplan zum Königsplatz noch einmal aus


25. November 2011

Die Stadt Augsburg wird die Auslegung des Bebauungsplans zum Königsplatz unverzüglich in Angriff nehmen. Vorausgesetzt der Stadtrat stimmt zu, kann der Bebauungsplan Anfang des Jahres 2012 neu in Kraft treten.
Der Bebauungsplan zum Königsplatz war wegen eins formalen Fehlers vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) beanstandet worden. Nach seiner Auffassung hätte der Bebauungsplan vor dem abschießenden Satzungsbeschluss nochmals ausgelegt werden müssen. Grund dafür ist, dass die Planungen dahingehend geändert wurden, um die räumlichen Verhältnisse für die im vorangegangenen Bürgerentscheid geforderte vorsorgliche Entlastungsstraße (»Bypass« für Notfallsituationen) zu schaffen. Dieses wird erkennbar durch die geringfügige Verschiebung der Lage der Baumreihe beim Ihle-Café. »Es bleibt dabei: die Beanstandung durch den VGH betrifft einen Verfahrensschritt, der jederzeit nachholbar ist und von der Stadt auch nachgeholt wird«, so Baureferent Gerd Merkle.
Die Stadt bereitet ab jetzt die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans zum Königsplatz vor. Weil nur der Stadtrat den Bebauungsplan beschließen kann, wird es vermutlich Anfang 2012 zu einer erneuten Beschlussfassung kommen. Dadurch werden zeitliche Verzögerungen für den Bauablauf vermieden. »Erfreulich ist, dass weitere von den Antragstellern vorgebrachte Argumente gegen die Planung vom Gericht nicht beachtet wurden«, sagt der Baureferent.