VGH-Urteil bedeutet für Kö-Umbau keine baulichen Verzögerungen


08. November 2011

Für den Umbau des Königsplatzes bedeutet die vorübergehende Beanstandung des Bebauungsplans Nr. 500 »Königsplatz und Augsburg-Boulevard« (B-Plan 500) durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) keine zeitliche Verzögerung und auch keinen Baustopp. Dies erklärt Baureferent Gerd Merkle zur aktuellen Entscheidung.

Der VGH hat festgestellt, dass die Stadt Augsburg den B-Plan vor dem abschießenden Satzungsbeschluss nochmals hätte auslegen sollen. Grund dafür ist, dass der Stadtrat gegenüber dem ursprünglichen Planentwurf die Lage von zehn Einzelbäumen im Bereich beim Ihle-Café geringfügig verändert hat. Diese Veränderung diente dazu, die räumlichen Verhältnisse für die von den Bürgern im vorangegangenen Bürgerentscheid geforderte vorsorgliche Entlastungsstraße (»Bypass« für Notfallsituationen) zu schaffen. »Die Beanstandung durch den VGH betrifft eine reine Verfahrensfrage und damit einen formalen Verfahrensschritt, der jederzeit nachholbar ist«, so der Baureferent.

Auf der Grundlage der VGH-Entscheidung wird die Stadt diesen Schritt bereits Ende November vornehmen. Von Ende November bis Februar 2012 gibt es ohnehin eine witterungsbedingte Baupause, so dass es zu keinen baulichen Verzögerungen kommt. Auch sind die derzeit laufenden Arbeiten nicht von der VGH-Entscheidung betroffen, da es sich um vorbereitende Maßnahmen für den eigentlichen Kö-Umbau handelt.

Baureferent Gerd Merkle ist erleichtert darüber, »dass der VGH in seiner mündlichen Urteilsbegründung keine inhaltlichen Fehler der Kö-Planung festgestellt hat. die im Vorfeld diskutierten Fragen, ob etwa die Verkehrsabwicklung funktioniere und ob die Verkehrsgutachten zutreffen würden, sind – wie auch schon in der vorangegangenen mündlichen Verhandlung – beanstandungsfrei geblieben.